Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG – Verwaltung)

Die WEG-Verwaltung ist eine der komplexesten Aufgaben innerhalb der WEG, die erfahrungsgemäß, einem unabhängigen und vor allem unparteilichen Verwalter übertragen werden sollte.

Neueste Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechungen erfordern fundiertes Fachwissen besonders auf Gebieten der Verwaltungstechnik, wirtschaftlichen Geschäftsführung, sowie im kaufmännischen Bereich. Ein WEG-Verwalter sollte zuverlässig und vor allem unparteilich die Interessen, Ziele und Belange der Gemeinschaft vertreten und durchsetzen.

Unsere professionelle WEG-Verwaltung umfasst folgende Leistungen:

  • Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung, Leitung der Versammlung  sowie Fertigung der Niederschrift. lt. § 24 WEG.
  • Führung der Beschlusssammlung lt. § 24 Abs. 7 WEG.
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes lt. § 28 WEG
  • Umsetzung der  Versammlungsbeschlüsse.
  • Überwachung der Gemeinschafts- bzw. Hausordnung
  • Regemäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums  zur Feststellung des Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarfs.
  • Überwachung von bestehenden Wartungsverträgen.
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturaufträge  an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen.
  • Führung der laufenden Buchhaltung, d.h. Hausgeld- und Sachkontenbuchhaltung nach den Grundsätzen  ordnungsgemäßer Buchführung.
  • Direkter Ansprechpartner für alle Eigentümer.

Größtmögliche Transparenz gegenüber den/dem Eigentümer und die enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat ist uns dabei sehr wichtig.
 


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